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Zogras Molch
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24.03.2010, 22:34
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RE: Zogras Molch
Also, es war ja auch bislang immer so, dass Anhang I-Tiere, die mindestens in F2-Generation in Gefangenschaft nachgezogen wurden, in der Haltung ebenso behandelt werden wie Anhang II. Also mit korrekten Papieren unproblematisch sind ... Gruß Carsten ______________ think twice ... |
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24.03.2010, 23:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2010 23:50 von Callina.)
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RE: Zogras Molch
Es gibt aber kaum F2-Nachzuchten. Mir ist nur ein Züchter bekannt, dem im letzten Jahr eine F2-Nachzucht gelungen ist. Alle anderen in Umlauf befindlichen Tiere sind F1. Außerdem ist das ganze Problem hier ziemlich weitreichend, da für die Tiere bisher weder eine Meldepflicht bestand, noch eine Abgabebescheinigung nötig war. liebe Gruesse von Tina :327: |
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25.03.2010, 06:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2010 06:41 von carsten.)
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RE: Zogras Molch
Ja, aber Du hast doch legal erworbenen NZen. Dann meldest Du die nach. Und Deine NZen sind dann F2-Tiere und Du kannst sie ganz legal mit Papieren weitergeben .... Gruß Carsten ______________ think twice ... |
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25.03.2010, 09:25
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RE: Zogras Molch
Für mich persönlich sehe ich da auch kein Problem - außer, daß der Züchter mir die Abgabebescheinigung vielleicht nicht schickt, aber das glaube ich kaum und somit sollte für meine Tiere auch alles glatt laufen. liebe Gruesse von Tina :327: |
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