Also, es war ja auch bislang immer so, dass Anhang I-Tiere, die mindestens in F2-Generation in Gefangenschaft nachgezogen wurden, in der Haltung ebenso behandelt werden wie Anhang II. Also mit korrekten Papieren unproblematisch sind ...
Es gibt aber kaum F2-Nachzuchten. Mir ist nur ein Züchter bekannt, dem im letzten Jahr eine F2-Nachzucht gelungen ist. Alle anderen in Umlauf befindlichen Tiere sind F1. Außerdem ist das ganze Problem hier ziemlich weitreichend, da für die Tiere bisher weder eine Meldepflicht bestand, noch eine Abgabebescheinigung nötig war.
Laut heutiger Auskunft beim BfN ist es ratsam sich alle erforderlichen Papiere zu beschaffen und die Tiere so bald wie möglich anzumelden, damit sie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in 90 Tagen zum Bestand des jeweiligen Halters gehören. Es klang beinahe so, als würde eine Legalisierung dieser Tiere bei den Haltern anstehen. Was für unser Zuchtprogramm natürlich auch erstrebenswert ist.
Es kann aber auch ganz anders kommen und alle Tiere werden konfesziert. Dies wäre allerdings kontraproduktiv zu unseren Bemühungen die Art zu erhalten.
Was den Handel betrifft, so müssen wir auf die europäische Entscheidung und die des BfN warten. Aber im Moment ist es wohl so, daß solange die Entscheidung aussteht, der Handel verboten ist.
Ja, aber Du hast doch legal erworbenen NZen. Dann meldest Du die nach. Und Deine NZen sind dann F2-Tiere und Du kannst sie ganz legal mit Papieren weitergeben ....
Ein Problem bekommst Du nur bei der Weitergabe Deiner Ursprungstiere. Die sind nämlich F1 und unterliegen einem Vermarktungsverbot. Das Problem haben jetzt alle Züchter, die mit Wildfängen die Zucht begonnen haben. - Die können Ihren F1-Nachwuchs nicht mehr unter die Leute bringen ...
Für mich persönlich sehe ich da auch kein Problem - außer, daß der Züchter mir die Abgabebescheinigung vielleicht nicht schickt, aber das glaube ich kaum und somit sollte für meine Tiere auch alles glatt laufen.
Ich frage mich nur wie das mit den Wildfängen ist. Der Züchter, der die Wildfänge importiert hat, hat ja keine Möglichkeit sich eine Abgabebescheinigung zu besorgen und die Tiere anzumelden. Was passiert mit diesen Tieren? Gibt es da doch noch eine Möglichkeit die Tiere zu melden?
Ich sehe das als buchhalterisches Problem. Wenn ich von Amts wegen keine adulten Tiere (WC) habe, kann ich auch keine F1-Nachzuchten bekommen um F2 nachzuziehen.